Dann rufen Sie mich ungeniert an…

Lassen Sie den Wert ihrer Mineralien und Edelsteine berechnen.
1. Wehren Sie sich!
Akzeptieren Sie es nicht, wenn Ihnen Fälschungen angedreht wurden. Sie ärgern sich, wenn Sie das gekaufte Objekt später dann ansehen. Die Fälschungsindustrie kümmert sich nicht um Sie, für diese zählt nur der Profit.
Versuchen Sie, wenn Ihr Vertragspartner noch greifbar ist, den Kauf rückgängig zu machen. Besuchen Sie an der Ausstellung den Bestimmungsstand oder sprechen Sie die Ausstellungsleitung an. Im äussersten Fall lassen Sie sich von einem Anwalt beraten, falls der Verkäufer nicht Einsichtig und zur Rückabwicklung bereit ist.
2. Was gehört zum Kauf?
Stufen, für welche ein grösserer Betrag (ab Fr. 50.–) bezahlt wird, darf vom Verkäufer eine Etikette mit folgenden minimal Daten verlangt werden (vielfach wird die Etikette schon bei geringerem Preis abgegeben):
Was muss auf die Etikette? 4 Dinge:
Name des Minerals
Fundort/Herkunft
Preis und
Namen des Verkäufers